Gerätegestützte Krankengymnastik-KGG
Anerkannt vom Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdaK) und entsprechend den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
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Nach der Einführung der neuen Leistungsposition
"gerätegestützte Krankengymnastik" (KGG) und den hierzu
erlassenen Kriterien zur Abrechnung, muss jeder
Physiotherapeut eine entsprechende Qualifikation nachweisen.
Ziel dieses Kurses ist daher den Lehrgangsteilnehmer gemäß
den Mindestanforderungen und entsprechend des Curriculums
der Kostenträger zu qualifizieren. Die gerätegestützte
Krankengymnastik als Einzel- und Gruppentherapie mit 2–3
Patient/-innen an Seilzug- und/oder Sequenztrainingsgeräten
wird bei posttraumatischen oder postoperativen Erkrankungen
der Extremitäten, Muskeldysbalancen /-insuffizienz,
krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen
sowie zur Schulung alltäglicher Fähigkeiten (ADL)
eingesetzt. |
| Kursinhalte |
Termine Die mit "EAP" gekennzeichneten Kurse berechtigen zusätzlich zur Abgabe von Leistungen in der "Erweiterten Ambulanten Physiotherapie" und entsprechen der Stufe I und der Stufe II der MTT/MAT Fortbildung.
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| Das Buch
zum Kurs: |


